Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros für
Reisevermittlungsleistungen
Sehr geehrter
Kunde,
nachfolgend
finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von
Reisebüro Jung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige
Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen und uns enthalten.
Geltungsbereich
Das Reisebüro wird in
den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros
näher bezeichnet.
Das Reisebüro tritt
auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von
Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge),
sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte,
Mietwagen u.a.), von fremd veranstalteten Pauschalreisen sowie
sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von
Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die
Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und
unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und
dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande.
Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der
Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des
Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
Für Buchungen ist der
Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen
Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger
maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen
vertraglich nicht beteiligt.
Anmeldung /
Buchung / Reiseinformation
Anmeldungen bzw.
Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der
Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro
verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und
dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
Der Reiseteilnehmer
ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.
Die Vertragspflicht
des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über
Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer
weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung
des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere
keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
Buchungsbestätigung
Anmeldungen /
Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen
Leistungsträger schriftlich bestätigt.
Reiseteilnehmer sind
verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich
auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem
Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder
Abweichungen hinzuweisen.
Flugtickets werden den
Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als
elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den
Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung
für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des
Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu
drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
Bei Pauschalreisen
erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am
Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der
Buchungsbestätigung maßgeblich.
Haftung des
Reisebüros
Angaben über
Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder
sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen
Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
Das Reisebüro haftet
bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
Umbuchungen /
Rücktritt
Der Reiseteilnehmer
kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann
im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter
Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie
danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als
Ausgleich erwerben konnte.
Bei einem Rücktritt
vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung
der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises
als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den
Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem
Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür
gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht
eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte
Pauschale.
Bis zum Reisebeginn
kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein
Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der
Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl.
durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
Das Reisebüro
empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei Stornierungen von
Linienflüge gelten die Regeln (AGB) der jeweiligen Airline
Bei Stornierungen von
Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der
verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines
Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in
den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
Reiseveranstalter
können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen,
wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der
Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind.
Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die
Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter
nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder
kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische
Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige
Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter
unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann
sich das Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu
erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
Hinweis auf
besondere Bestimmungen
Soweit Auskünfte
über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt
werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder
internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen.
Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen
Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher
Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der
Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige
Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei
Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird
abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem
Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die
gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich
rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
Bei Flugreisen
informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der
Reisevermittlung über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens.
Das Reisebüro hat
keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche
oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des
Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
Zahlungsverkehr
Soweit Pauschalreisen
vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein
des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind
spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen
fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung
angegebenen Zeitpunkt fällig.
Bei Leistungen, für
die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des
Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Zahlungen können
erfolgen durch:
Bankeinzug
Kreditkarte
Überweisung
Barzahlung im
Reisebüro
Für abweichende
Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter
maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen
über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
Storno-, Bearbeitungs-
und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
Das Reisebüro
erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit
der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a.
in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom
Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr
mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen
Überbringer.
Verjährung
Ansprüche gemäß
§§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser
Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
Im Übrigen gelten §
651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Sonstige Regeln
Es gilt Deutsches
Recht.
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur
Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit
des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
Für den Gerichtsstand
ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um
nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist
der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
Sofern keine Regelung
im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen
Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen
Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.